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Jugendschutz:
Notwendigkeit
des x-check System..
.
Anbieter
von pornographische Angeboten sind nach §184StGB verpflichtet,
ihre Seiten in der Form zu gestalten, daß ein Zugriff
von Minderjährigen auf die jugendgefährdenden Inhalte
sicher verhindert wird.

Hierzu
müssen die Inhalte in einem geschlossenen Mitgliederbereich
untergebracht werden. Dieser darf nur betreten werden, wenn
eine sichere Altersprüfung die Volljährigkeit des
Nutzers nachgewiesen hat.
x-check führt stellvertretend für alle angeschlossenen
Seiten diese Altersprüfung gemäß den von jugendschutz.net
geforderten Richtlinien durch. jugendschutz.net ist die durch
die Jugendminister(inen) der Länder gemeinsam eingerichtete
Stelle,
um für die Beachtung des notwendigen Jugendschutzes in
den neuen Informations- und Kommunikationsdiensten (Multimedia,
Internet) zu sorgen.
Durch die Einrichtung einer zentralen Altersprüfstelle,
ermöglicht x-check weiterhin den Erhalt erotischer Unterhaltungsangebote
im Internet.
Volljährigen
Nutzern bleibt der uneingeschränkte Zugriff auf die von
ihnen gewählten Inhalte, während Minderjährige
vor schädlichen Texten und Darstellungen
geschützt werden.
Um sicherzustellen, daß alle User auch wirklich volljährig
sind, müssen beim Betreten der Bildergalerie eine gültige
X-Check-Classic-ID eingegeben werden.
Alle
die, die jetzt trotzdem darüber verärgert sind, können
wir nur sagen, dass wir das sehr bedauern aber unser eigener Schutz
geht unsvor. Wir hoffen Ihr habt trotzdem ein wenig Verständnis.
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