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Jugendschutz:

Notwendigkeit des x-check System..

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Anbieter von pornographische Angeboten sind nach §184StGB verpflichtet,
ihre Seiten in der Form zu gestalten, daß ein Zugriff von Minderjährigen auf die jugendgefährdenden Inhalte sicher verhindert wird.

Hierzu müssen die Inhalte in einem geschlossenen Mitgliederbereich untergebracht werden. Dieser darf nur betreten werden, wenn eine sichere Altersprüfung die Volljährigkeit des Nutzers nachgewiesen hat.
x-check führt stellvertretend für alle angeschlossenen Seiten diese Altersprüfung gemäß den von jugendschutz.net geforderten Richtlinien durch. jugendschutz.net ist die durch die Jugendminister(inen) der Länder gemeinsam eingerichtete Stelle,
um für die Beachtung des notwendigen Jugendschutzes in den neuen Informations- und Kommunikationsdiensten (Multimedia, Internet) zu sorgen.
Durch die Einrichtung einer zentralen Altersprüfstelle, ermöglicht x-check weiterhin den Erhalt erotischer Unterhaltungsangebote im Internet.

Volljährigen Nutzern bleibt der uneingeschränkte Zugriff auf die von ihnen gewählten Inhalte, während Minderjährige vor schädlichen Texten und Darstellungen
geschützt werden.

Um sicherzustellen, daß alle User auch wirklich volljährig sind, müssen beim Betreten der Bildergalerie eine gültige X-Check-Classic-ID eingegeben werden.

Alle die, die jetzt trotzdem darüber verärgert sind, können wir nur sagen, dass wir das sehr bedauern aber unser eigener Schutz geht unsvor. Wir hoffen Ihr habt trotzdem ein wenig Verständnis.




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